Was sie Erwartet

 

Das Arbeiten mit „Gestalt“ in der Therapie, Beratung oder beim Coaching heißt zunächst, Sie kennenzulernen so wie Sie sind.Ich arbeite mit dem Menschen und nicht mit einem Krankheitsbild.

Wünschen Sie eine Therapie, biete ich Ihnen ein persönliches Erstgespräch an. Hierbei bekommen Sie und ich die Gelegenheit, uns und unsere gemeinsame Arbeit kennen zu lernen.

 

Vertraulichkeit

 

Absolute Vertraulichkeit ist selbstverständlich.  Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht! 

 

Erreichbarkeit

 

Ungeteilte Aufmerksamkeit gehört zum Erfolg meiner Arbeit. Während einer laufenden Sitzung erreichen Sie meinen Anrufbeantworter, wenn Sie eine Nachricht hinterlassen, rufe ich Sie umgehend zurück.

 

Kosten

 

Die Preise für meine Leistungen richten sich nach Art und Umfang unserer Zusammenarbeit. Gerne mache ich Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Beim Coaching und bei der Beratung, auch bei der Paarberatung arbeiten wir schon in der 1. Sitzung an Ihrem Anliegen. Daher ist bereits das erste Gespräch kostenpflichtig.

Die Kosten sind jeweils im Anschluss an die Sitzung zu begleichen.

 

Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung oder in Ihrer Versicherungspolice. 

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Beachten Sie bitte, dass die Krankenkassen Kosten für Gestalttherapie nicht übernehmen.

Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen werden die Leistungen der Heilpraktiker für Psychotherapie sowie Coaching von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.  

 

Sonstige Möglichkeiten

 

Als sog. „Sonderausgaben“ in der Steuererklärung können Sie Honorare für psychotherapeutische Behandlungen geltend machen (Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02E). Das Finanzamt verlangt hierfür ein vor der Behandlung ausgefülltes amtsärztliches Attest.Coaching mit direktem Bezug zu Ihrem Beruf oder Ihrem Unternehmen ist als berufsbezogene Weiterbildung in den meisten Fällen von der Steuer absetzbar.Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird mit bis zu 500,-€ pro Jahr und Mitarbeiter steuerlich begünstigt